Diese Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der FairUp-Dienste für Aussteller, die an Karriereveranstaltungen teilnehmen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Vertragsbeziehung zwischen der FairUp UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in Wuppertal vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend "FairUp" oder "wir"), und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, die als Aussteller an Karriere- und Berufsorientierungsevents teilnehmen und dabei die FairUp-Softwareplattform nutzen (nachfolgend "Aussteller" oder "Sie").
Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge zur Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform von FairUp zur Planung, Durchführung und Auswertung von digitalen und hybriden Karrieremessen und ähnlichen Veranstaltungen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich gegenüber Ausstellern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Die Nutzung der Plattform durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. FairUp behält sich das Recht vor, jederzeit geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft des Ausstellers anzufordern.
(3) FairUp bietet eine webbasierte Softwareplattform zur Planung, Durchführung und Auswertung von digitalen, hybriden oder physischen Karriere- und Berufsorientierungsveranstaltungen. Vertragsgegenstand ist die zeitlich beschränkte Bereitstellung dieser Plattform im Rahmen eines Software-as-a-Service (SaaS)-Modells sowie – je nach Buchung – ergänzender kostenpflichtiger Zusatzleistungen für Aussteller.
(4) Die Plattform darf ausschließlich zum Zweck der berufsbezogenen Kontaktaufnahme, insbesondere zur Anbahnung von Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnissen, genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung – insbesondere zu rein werblichen, politischen oder privaten Zwecken – ist untersagt.
(5) Die Zulassung zu einer konkreten Veranstaltung erfolgt durch den jeweiligen Veranstalter. Etwaige Vertragsverhältnisse zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter einer Veranstaltung bleiben hiervon unberührt. FairUp wird insoweit nicht Vertragspartner und übernimmt keine Verantwortung für das Zustandekommen oder die Inhalte solcher separaten Vereinbarungen.
(1) Die Nutzung der Plattform setzt die vorherige Registrierung und Einrichtung eines Aussteller-Accounts voraus. Mit dem Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars gibt der Aussteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Freischaltung des Accounts durch FairUp zustande.
(2) FairUp behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits eingerichtete Accounts ganz oder teilweise zu sperren. Ein Anspruch auf Vertragsschluss oder Nutzung der Plattform besteht nicht.
(3) Nur vertretungsberechtigte Personen des Ausstellers dürfen eine Registrierung vornehmen. FairUp ist berechtigt, entsprechende Nachweise über die Vertretungsbefugnis und Unternehmereigenschaft anzufordern.
(4) Der Aussteller ist verpflichtet, alle im Rahmen der Registrierung und Nutzung gemachten Angaben (z. B. Unternehmensdaten, Ansprechpartner, Stellenanzeigen) vollständig, zutreffend und aktuell zu halten.
(5) Die Zugangsdaten sind vom Aussteller streng vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich autorisierten Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden. Der Aussteller trägt die Verantwortung für sämtliche Aktivitäten, die über seinen Account vorgenommen werden.
(1) FairUp stellt dem Aussteller im Rahmen des jeweils gebuchten Leistungspakets (z. B. Basis-Account, Premium-Services) eine webbasierte Softwareplattform zur Verfügung. Diese dient der Planung, Durchführung und Auswertung von digitalen, hybriden oder physischen Karriere-Events sowie der Verwaltung damit verbundener Prozesse.
(2) Die über die Plattform bereitgestellten Funktionen umfassen insbesondere:
(3) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaket und der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der FairUp-Plattform. FairUp ist berechtigt, Funktionen im Rahmen des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln oder anzupassen, soweit dies dem Aussteller zumutbar ist.
(4) FairUp strebt eine durchschnittliche technische Verfügbarkeit der Plattform von mindestens 98 % im Monatsmittel an. Davon ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen sowie Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von FairUp (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern) nicht erreichbar ist.
(5) Die Nutzung der Plattform setzt die Verwendung marktüblicher, aktueller Hard- und Software voraus. Aussteller werden gebeten, für den Zugriff auf die Plattform nur Endgeräte zu verwenden, die den geltenden Hersteller- und Sicherheitsstandards entsprechen (z. B. Betriebssysteme, Browser oder Firmware-Versionen, die nicht älter als zwölf Monate sind). Eine fehlerfreie Nutzung kann bei veralteter Software oder nicht unterstützten Systemen nicht gewährleistet werden.
(1) Neben dem kostenfreien Basiszugang bietet FairUp dem Aussteller die Möglichkeit, zusätzliche kostenpflichtige Leistungen (nachfolgend „Premium-Services") zu buchen. Diese umfassen insbesondere, aber nicht abschließend: erweiterte Funktionen der Talentdatenbank, individualisierte Standpakete, erweiterte Analysefunktionen, Brandingoptionen sowie Zugang zu erweiterten Kommunikations- und Veranstaltungsformaten.
(2) Die Buchung von Premium-Services erfolgt über die FairUp-Plattform und stellt ein verbindliches Angebot des Ausstellers dar. Der Vertrag über die jeweilige Zusatzleistung kommt mit Bestätigung der Buchung durch FairUp zustande. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich für die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Nutzungseinheit. Diese kann aufgrund der vertraglichen Bedingungen zwischen FairUp und Veranstalter abweichen.
(3) Die jeweils geltenden Preise und Leistungsinhalte ergeben sich aus der zum Buchungszeitpunkt aktuellen Preis- und Leistungsübersicht auf der Plattform oder aus einem individuellen Angebot von FairUp. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) FairUp behält sich vor, das Angebot an Premium-Services jederzeit zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken. Für bereits gebuchte Leistungen gelten die zum Buchungszeitpunkt vereinbarten Konditionen, sofern keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Das Angebot kann ebenfalls aufgrund der vertraglichen Bedingungen zwischen FairUp und Veranstalter abweichen.
(1) Die Vergütung für gebuchte kostenpflichtige Leistungen (insbesondere Premium-Services gemäß § 4) ist im Voraus fällig, sofern keine abweichende Zahlungsweise ausdrücklich vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt über die auf der Plattform jeweils angebotenen Zahlungsmethoden.
(2) FairUp stellt dem Aussteller elektronische Rechnungen über die gebuchten Leistungen zur Verfügung. Der Aussteller erklärt sich mit dem Erhalt von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden. Rechnungsstellung, Versand und Datenexport erfolgen über die integrierten Funktionen der FairUp-Plattform.
(3) Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) FairUp arbeitet mit zertifizierten Zahlungsdienstleistern zusammen und erfüllt den PCI-DSS-Standard (Payment Card Industry Data Security Standard) in der jeweils geltenden Fassung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über diese Anbieter; FairUp speichert keine vollständigen Zahlungsdaten (z. B. Kreditkartennummern).
(5) Gerät der Aussteller mit Zahlungen in Verzug, ist FairUp berechtigt, die Bereitstellung einzelner oder sämtlicher gebuchter Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte bleibt unberührt.
Ergänzende Bestimmungen:
(1) Die Nutzung der FairUp-Plattform durch Aussteller dient ausschließlich dem Zweck der berufsbezogenen Kommunikation und Vermittlung zwischen Ausstellern und teilnehmenden Personen im Rahmen von Karriere- und Berufsorientierungsveranstaltungen. Jegliche darüberhinausgehende oder zweckwidrige Nutzung ist unzulässig. Insbesondere dürfen die Funktionen der Plattform nicht für werbliche, kommerzielle oder politische Zwecke außerhalb des Recruiting-Kontextes genutzt werden.
(2) Der Aussteller ist verpflichtet, sämtliche Inhalte, die er über die Plattform veröffentlicht oder übermittelt (z. B. Unternehmensprofile, Stellenanzeigen, Nachrichten, Links oder Dokumente), wahrheitsgemäß, sachlich, diskriminierungsfrei und rechtskonform zu gestalten. Es ist insbesondere untersagt, Inhalte einzustellen oder Handlungen vorzunehmen, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere:
(3) FairUp ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Pflichten Inhalte ohne Vorankündigung zu löschen, Accounts vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche – insbesondere auf Schadensersatz – bleibt vorbehalten.
(4) Teilnehmerdaten dürfen ausschließlich zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme im Rahmen des konkreten Recruiting-Prozesses verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte, Nutzung zu Werbezwecken oder sonstige zweckwidrige Verarbeitung ist ausdrücklich untersagt, es sei denn, der Teilnehmer hat zuvor ausdrücklich eingewilligt.
(1) Der Aussteller ist allein verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität sämtlicher von ihm im Rahmen der Eventvorbereitung und Durchführung bereitgestellten Informationen, insbesondere zu Preisangaben, Angebotsbeschreibungen, Unternehmensprofilen, technischen Anforderungen und Messedaten. Dies gilt auch für Zusatzangebote, Standbuchungen, Preislisten und hochgeladene Dokumente.
(2) Der Aussteller verpflichtet sich, sämtliche Inhalte fristgerecht und in einem für die Darstellung geeigneten Format auf der Plattform einzustellen. FairUp übernimmt keine Gewähr für die vollständige oder korrekte Einbindung solcher Inhalte in die Eventkommunikation oder Teilnehmeransicht, sofern diese nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig bereitgestellt wurden.
(3) Der Aussteller stellt FairUp von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund fehlerhafter, irreführender oder unvollständiger Angaben des Ausstellers geltend gemacht werden, insbesondere durch Veranstalter, Teilnehmer oder Partnerunternehmen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(1) FairUp stellt dem Aussteller im Rahmen der Plattform verschiedene digitale Werkzeuge zur Verfügung, insbesondere zur Kommunikation mit Teilnehmern, zur Terminvereinbarung, zum Bewerber-Matching, zur Verwaltung von Buchungen sowie zur Stand- und Veranstaltungsorganisation. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaket.
(2) Die bereitgestellten Tools und Funktionen dürfen ausschließlich im Rahmen des in § 1 Abs. 4 genannten Vertragszwecks – also zur berufsbezogenen Kontaktaufnahme und Anbahnung von Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnissen – verwendet werden. Eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung, insbesondere zur allgemeinen Werbung, politischen Kommunikation oder sonstigen nicht vereinbarten Zwecken, ist unzulässig.
(3) FairUp ist berechtigt, zur technischen Umsetzung und Erweiterung der Plattform geeignete Drittanbieter (z. B. für Videokonferenzen, E-Mail-Kommunikation, Terminplanung, Standvisualisierung oder Datenanalyse) einzusetzen. In diesem Zusammenhang kann es zur Einbindung externer Systeme kommen, deren Nutzung ergänzenden Nutzungsbedingungen unterliegen kann. Der Aussteller wird hierüber transparent informiert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(4) FairUp behält sich vor, einzelne Funktionen der Plattform aus betrieblichen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen vorübergehend oder dauerhaft zu ändern, einzuschränken oder zu deaktivieren, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Ausstellers zumutbar ist.
(1) FairUp erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der vertragsgemäßen Leistungserbringung systemseitige Nutzungsdaten, Eventkennzahlen und Interaktionsinformationen, um dem Aussteller analytische Auswertungen über die Nutzung der Plattform sowie die Performance seiner Messebeteiligung zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Zugriffszahlen, Kontaktaufnahmen, Terminbuchungen, Bewerbungsinteraktionen sowie sonstige messbare Plattformaktivitäten.
(2) Die Auswertungen werden dem Aussteller über ein integriertes Dashboard in grafischer oder tabellarischer Form bereitgestellt. Sofern dabei personenbezogene Daten betroffen sind, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO (insbesondere zur Vertragserfüllung oder mit Einwilligung der betroffenen Person).
(3) Darüber hinaus ist FairUp berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Daten, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen, zu eigenen statistischen, analytischen oder systemoptimierenden Zwecken zu verarbeiten und zu verwenden. Ein Rückbezug auf einzelne Teilnehmer oder Aussteller erfolgt dabei nicht.
(4) Der Aussteller verpflichtet sich, die bereitgestellten Daten und Auswertungen ausschließlich für interne Zwecke der Personalgewinnung, Veranstaltungsanalyse oder zur Optimierung seiner Teilnahme zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von FairUp oder einer entsprechenden datenschutzrechtlichen Erlaubnis zulässig.
(1) FairUp verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
(2) FairUp ist im Hinblick auf die im Rahmen der Plattform generierten oder erhobenen Nutzungs-, System- und Kommunikationsdaten Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsabwicklung, der Systembereitstellung, der Kommunikation, Auswertung und Abrechnung.
(3) Soweit der Aussteller im Rahmen der Nutzung der Plattform Zugriff auf personenbezogene Daten von Teilnehmern erhält (z. B. im Rahmen des Bewerbungsprozesses oder der Direktansprache), ist der Aussteller ab dem Zeitpunkt des Erhalts eigenständig Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne. Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere zur Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO und zur Wahrung der Betroffenenrechte.
(4) Soweit FairUp im Auftrag des Ausstellers personenbezogene Daten verarbeitet – insbesondere im Rahmen individueller Zusatzleistungen oder integrationsbezogener Funktionen – erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem Fall handelt FairUp als Auftragsverarbeiter.
(5) FairUp stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen die Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO sicher, einschließlich Verschlüsselung (z. B. SSL/TLS), Zugangskontrolle sowie Hosting auf Servern in Deutschland oder der EU.
(1) FairUp strebt eine durchschnittliche technische Verfügbarkeit der Plattform von mindestens 98 % im Monatsmittel an. Zeiten planmäßiger Wartungsarbeiten sowie unvorhersehbare technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von FairUp liegen, sind hiervon ausgenommen.
(2) FairUp ist berechtigt, zur Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten, Systemupdates oder sicherheitsrelevanter Maßnahmen einzelne Funktionen oder die gesamte Plattform vorübergehend einzuschränken. Solche Maßnahmen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.
(3) Für Ausfälle, Verzögerungen oder Nichterreichbarkeit der Plattform, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, übernimmt FairUp keine Haftung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von FairUp liegen und auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können. Dazu zählen insbesondere:
(4) FairUp ist nicht verantwortlich für Funktionsstörungen, die auf nicht kompatible Endgeräte, veraltete Softwareversionen oder auf die vom Aussteller genutzte IT- Infrastruktur zurückzuführen sind. Aussteller sind angehalten, für die Nutzung der Plattform ausschließlich aktuelle, dem Stand der Technik entsprechende Hard- und Software zu verwenden.
(1) Sofern der Aussteller über die Plattform kostenpflichtige Leistungen oder Zusatzangebote bucht (z. B. Standpakete, Brandingoptionen, technische Erweiterungen), erfolgt der Vertragsschluss ausschließlich zwischen dem Aussteller und dem jeweiligen Veranstalter. FairUp stellt hierfür lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die von FairUp integrierten Zahlungssysteme im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. FairUp handelt hierbei lediglich als technischer Zahlungsabwickler und ist weder Verkäufer noch Leistungserbringer.
(3) Die dem Aussteller in Rechnung gestellten Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Aussteller ist verpflichtet, seine steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit der gebuchten Leistung, insbesondere hinsichtlich der Vorsteuerabzugsberechtigung, eigenverantwortlich zu prüfen.
(4) FairUp übernimmt keine Verantwortung für die steuerliche oder rechtliche Ausgestaltung der durch den Veranstalter angebotenen Leistungen. Etwaige Rückfragen zur Leistungsbeschreibung, Rechnungslegung oder steuerlichen Behandlung sind unmittelbar mit dem Veranstalter zu klären.
(1) Sämtliche Urheber-, Schutz- und Nutzungsrechte an der FairUp-Plattform, einschließlich aller Softwarekomponenten, Inhalte, Marken, Designs, Funktionen und Datenstrukturen, verbleiben ausschließlich bei FairUp oder deren Lizenzgebern. Eine Übertragung von Rechten findet nicht statt, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(2) Der Aussteller erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Plattform im Rahmen des jeweils gebuchten Leistungspakets. Eine darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere durch Dritte oder zur Entwicklung konkurrierender Angebote – ist unzulässig.
(3) Inhalte (z. B. Texte, Logos, Stellenanzeigen, Mediendateien), die der Aussteller auf der Plattform einpflegt, bleiben geistiges Eigentum des Ausstellers. Der Aussteller räumt FairUp für die Vertragslaufzeit das einfache, räumlich nicht beschränkte Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist (z. B. Darstellung auf Eventseiten, im Matching oder in Suchfunktionen).
(4) Der Aussteller sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm eingebrachten Inhalten verfügt und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Er stellt FairUp von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung oder unberechtigten Bereitstellung solcher Inhalte resultieren.
(5) Der Aussteller ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher aufzubewahren und nur autorisierten Mitarbeitenden zugänglich zu machen. FairUp übernimmt keine Haftung für Datenverluste, Systemfehler oder unbefugte Zugriffe, die auf unsachgemäße Nutzung, fahrlässige Handhabung, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen oder Verstöße gegen diese Pflichten durch den Aussteller zurückzuführen sind.
(6) Sofern im Rahmen einer Veranstaltung personenbezogene oder unternehmensbezogene Daten zwischen dem Aussteller und dem jeweiligen Veranstalter ausgetauscht oder übermittelt werden, liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung hierfür ausschließlich bei den beteiligten Parteien. FairUp stellt in diesem Fall lediglich die technische Infrastruktur für den Datenaustausch bereit und übernimmt keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit oder Sicherheit dieser Übermittlung.
(1) Der Vertrag über die Nutzung des Aussteller-Accounts wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. FairUp behält sich jedoch das Recht vor, einen Account zu deaktivieren und dauerhaft zu löschen, wenn der Aussteller den Account über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nicht aktiv genutzt hat. Eine Löschung erfolgt nur nach vorheriger Ankündigung per E-Mail mit einer Frist von mindestens 30 Tagen.
(2) Der Aussteller kann die Nutzung der Plattform jederzeit durch Löschung seines Accounts oder durch Mitteilung in Textform (z. B. per E-Mail) beenden. FairUp löscht den Account sodann, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
(3) FairUp behält sich das Recht vor, die Nutzung der Plattform durch den Aussteller aus wichtigem Grund jederzeit zu beenden. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Aussteller gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, rechtswidrige Inhalte verbreitet oder bei ihm ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Masse abgelehnt wird.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FairUp.
(3) FairUp behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an rechtliche, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen erforderlich ist. Über geplante Änderungen wird der Aussteller mindestens 30 Kalendertage im Voraus per E-Mail informiert.
(4) Der Aussteller hat das Recht, der Änderung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs behält sich FairUp das Recht vor, den Aussteller-Account zu löschen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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