Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der FairUp-Dienste für Veranstalter von Karriereveranstaltungen.

Präambel

FairUp betreibt eine cloudbasierte Softwarelösung („Plattform"), die Veranstaltern die Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von digitalen, hybriden und physischen Events ermöglicht. Die Plattform bietet Funktionen zur Teilnehmerverwaltung, Ticketing, Kommunikation, Analyse sowie zur Integration externer Dienste.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der FairUp-Plattform durch Veranstalter im geschäftlichen Verkehr (§ 14 BGB). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung, es sei denn, FairUp hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

Mit der Registrierung auf der Plattform oder der Nutzung der Dienste erklärt sich der Veranstalter mit diesen AGB einverstanden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen FairUp und dem Veranstalter über die Nutzung der FairUp-Plattform zur Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Events.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Veranstalters werden nur wirksam, wenn FairUp diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) FairUp stellt dem Veranstalter eine cloudbasierte Softwarelösung („FairUp- Plattform") zur digitalen Planung, Organisation und Durchführung von Karrieremessen und vergleichbaren Veranstaltungen zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt über eine webbasierte Anwendung sowie über mobile Endgeräte (iOS/Android), sofern vertraglich vereinbart.

(2) Die Plattform umfasst insbesondere folgende Kernfunktionen:

  • Event-, Aussteller- und Teilnehmermanagement,
  • Ticketing und Zugangskontrolle (einschließlich elektronischer Tickets und QR-Code-Scans),
  • Kommunikationsfunktionen (z. B. Chat, Matchmaking, Terminvereinbarungen),
  • Marketing- und Whitelabel-Funktionen (z. B. Logos, Sponsorenmaterial),
  • Analyse- und Reporting-Tools,
  • Export- und Feedbackfunktionen (CSV, PDF, Umfragen),
  • technische Supportleistungen gemäß gesonderter Leistungsbeschreibung.

(3) FairUp entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter. Die bereitgestellten Funktionen können im Rahmen der allgemeinen Weiterentwicklung der Plattform nach Maßgabe von § 19 angepasst, erweitert oder ersetzt werden, sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist.

(4) Die Plattform unterstützt auf Wunsch des Veranstalters eine Authentifizierung über Drittanbieter („Social Login") wie Google, LinkedIn oder Apple. Die Nutzung erfolgt freiwillig durch die Endnutzer. FairUp informiert über die dabei verarbeiteten Daten in der Datenschutzerklärung. Für die Datenverarbeitung durch die jeweiligen Anbieter gelten deren eigene Datenschutzbedingungen; FairUp übernimmt hierfür keine Verantwortung.

(5) Die genaue Ausgestaltung der verfügbaren Funktionen, Nutzungslimits und Supportlevel ergibt sich aus der jeweils individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung bzw. dem aktuellen Preismodell.

§ 3 Nutzungslimits und Teammanagement

(1) Die Nutzung der Plattform ist durch vertraglich vereinbarte Höchstgrenzen für Events, Aussteller, Teilnehmer und Teammitglieder (Nutzer-Accounts) pro Jahr begrenzt. Diese Limits können aus technischen oder vertragsrechtlichen Gründen erforderlich sein.

(2) Der Veranstalter ist für die Verwaltung seiner Teammitglieder und deren Zugriffsrechte eigenverantwortlich. FairUp haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Rechteverwaltung entstehen.

(3) Überschreitungen der Limits über das vertraglich Vereinbarte hinaus, bedürfen der vorherigen Zustimmung von FairUp.

§ 4 Preisgestaltung, Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung

(1) Der Veranstalter ist für die eigenständige Preisgestaltung gegenüber Ausstellern, Teilnehmern und weiteren Dritten verantwortlich. FairUp stellt hierfür entsprechende Funktionen und Werkzeuge innerhalb der Plattform bereit (z. B. Preisfelder, Zusatzpakete, Rabattoptionen).

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt automatisiert über die Plattform auf Grundlage der vom Veranstalter eingegebenen Daten. Der Veranstalter ist verpflichtet, Rechnungen nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und FairUp etwaige Fehler unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., mit Sitz in Irland. Stripe verarbeitet die Zahlungen im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung gemäß den Stripe-Nutzungsbedingungen sowie den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben (insbesondere PCI-DSS-Standard). FairUp haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Fehler, die bei der Zahlungsabwicklung durch Stripe oder in dessen Systemen auftreten. Die Haftung von FairUp beschränkt sich ausschließlich auf die fehlerfreie technische Integration der Stripe-Schnittstelle in die Plattform.

(4) Für bestimmte Zahlungsarten, insbesondere Kreditkartenzahlungen, SEPA-Lastschriften oder internationale Transaktionen, können zusätzliche Transaktionsgebühren anfallen. Diese richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenstruktur von Stripe und werden dem Veranstalter vor Abschluss des Zahlungsvorgangs transparent angezeigt.

(5) Der Veranstalter ist verpflichtet, die von ihm ausgewählten Zahlungsmethoden nur im rechtlich zulässigen Rahmen zu nutzen. Etwaige Rückbuchungen, Chargebacks oder sonstige Zahlungsstörungen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Veranstalters oder seiner Kunden zurückzuführen sind, trägt der Veranstalter selbst.

§ 5 Leistungen und Pflichten von FairUp

(1) FairUp stellt die Plattform einschließlich der vertraglich vereinbarten Funktionen technisch betriebsbereit zur Verfügung. Supportleistungen werden gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung erbracht.

(2) FairUp verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (insb. DSGVO), zur sicheren Speicherung aller verarbeiteten personenbezogenen Daten ausschließlich in Deutschland sowie zur Nutzung von SSL-Verschlüsselung und weiteren geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten.

(3) FairUp haftet nicht für Inhalte, die vom Veranstalter oder dessen Nutzern auf der Plattform erstellt, gespeichert oder verbreitet werden. Gleiches gilt für über die Plattform genutzte Kommunikationsfunktionen wie Chat, Matchmaking, Videomeetings oder Speed-Dating (falls die Features vom Veranstalter gebucht wurden).

(4) Der Veranstalter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass sämtliche Nutzer der Plattform bei der Verwendung der Kommunikationsfunktionen die geltenden Gesetze sowie die folgenden Verhaltensregeln einhalten:

  • Keine beleidigenden, diskriminierenden oder anderweitig rechtswidrigen Inhalte,
  • Kein Spam oder belästigendes Verhalten,
  • Keine Verbreitung falscher oder irreführender Informationen.

(5) FairUp behält sich das Recht vor, bei Kenntnis von rechtswidrigen, beleidigenden oder missbräuchlichen Inhalten sowie bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen insbesondere:

  • Vorübergehende oder dauerhafte Sperrung von Nutzerkonten,
  • Löschung oder Deaktivierung rechtswidriger Inhalte,
  • Protokollierung des Vorfalls zur Beweissicherung.

FairUp wird im Rahmen des Zumutbaren auf Hinweise Dritter (z. B. durch Veranstalter oder Nutzer) reagieren und einen sogenannten „Notice-and-Take-Down"-Prozess umsetzen.

(6) Funktionen wie Notfallkommunikation (E-Mail, SMS) werden durch FairUp bereitgestellt. Für Inhalte, Versandzeitpunkte und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Einwilligungen, Impressumspflicht) bleibt allein der Veranstalter verantwortlich.

§ 6 Pflichten und Verantwortung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter ist für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit sämtlicher von ihm oder seinen Nutzern eingestellter Inhalte, Daten, Preise und Formulare verantwortlich.

(2) Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (insb. DSGVO) bei der Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform.

(3) Bei Sicherheitsvorfällen, Datenpannen oder Missbrauch ist FairUp unverzüglich zu informieren. FairUp wird in diesem Fall geeignete technische Maßnahmen ergreifen.

(4) Der Veranstalter ist verpflichtet, sämtliche Nutzer über geltende Verhaltensregeln zu informieren und bei Verstößen aktiv zu intervenieren.

(5) Der Veranstalter sorgt eigenverantwortlich für regelmäßige Datensicherungen (Backups) seiner Inhalte, sofern nicht ausdrücklich im Vertrag eine zusätzliche Backup- Verpflichtung von FairUp vereinbart wurde.

(6) Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Verwaltung seiner Teammitglieder, insbesondere für die Vergabe und Kontrolle von Zugriffsrechten, verantwortlich. FairUp haftet nicht für Datenverluste, unbefugte Zugriffe oder Schäden, die auf fehlerhafte Rechtevergabe, unsachgemäße Nutzung oder Weitergabe von Zugangsdaten durch den Veranstalter oder dessen Nutzer zurückzuführen sind, es sei denn, diese beruhen auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch FairUp oder auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von FairUp oder seinen Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Kommunikation, Marketing und White Labeling

(1) FairUp stellt Funktionen zum Versand von E-Mails, SMS, Marketingmaterialien (z. B. QR-Codes, PDFs) sowie Whitelabeling bereit.

(2) Der Veranstalter gewährleistet die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Einwilligung der Empfänger und des Urheberrechts bei Nutzung von Logos, Sponsorenangaben und Marketingmaterial.

(3) Nutzung von Sponsorendaten oder anderen Markenrechten erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung und Vereinbarung.

§ 8 Ticketing, elektronische Tickets und Teilnehmerzugang

(1) Die Plattform unterstützt verschiedene Ticketarten inklusive elektronischer Tickets, QR-Code-Registrierung und Social Logins (LinkedIn, Google, Apple).

(2) FairUp stellt sicher, dass Sicherheitsstandards eingehalten werden, übernimmt jedoch keine Haftung bei Missbrauch oder fehlerhafter Kontrolle durch den Veranstalter.

(3) Der Veranstalter ist verantwortlich für die Prüfung und Kontrolle der Gültigkeit von Tickets am Einlass.

§ 9 Datenschutz und Datenverarbeitung

(1) FairUp verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und speichert diese sicher in Deutschland.

(2) Die Datenverarbeitung umfasst auch Exportfunktionen (CSV, PDF, Excel) und den Versand von E-Mails sowie Feedback-Umfragen.

(3) Der Veranstalter ist verpflichtet, bei der Weiterverarbeitung der Daten, insbesondere beim Export und der Nutzung für Umfragen, die Datenschutzvorgaben einzuhalten.

(4) FairUp haftet nicht für Datenschutzverstöße, die durch den Veranstalter oder dessen Nutzer verursacht werden.

(5) Personenbezogene Daten der Aussteller, Teilnehmer und Teammitglieder werden von FairUp nur solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Die Speicherdauer richtet sich insbesondere nach folgenden Kriterien:

  • Vertrags- und Zugangsdaten (z. B. Login, Kontakt, Profil): bis zu 12 Monate nach Ende des Events oder Vertragsverhältnisses, sofern keine fortgesetzte Nutzung durch den Veranstalter erfolgt.
  • Abrechnungs- und Zahlungsdaten (z. B. Rechnungen, Transaktionsdaten): gemäß § 147 AO bzw. § 257 HGB bis zu 10 Jahre.
  • Feedback- und Nutzungsdaten (z. B. Umfragen, Chat, Matchmaking-Protokolle): bis zu 6 Monate nach Veranstaltungsende, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden die Daten automatisiert gelöscht oder anonymisiert, sofern keine berechtigten Interessen oder gesetzlichen Pflichten einer Löschung entgegenstehen.

(6) Social Login: Die Nutzer werden vor Nutzung der Social-Login-Funktion über die Datenverarbeitung durch die eingebundenen Anbieter (z. B. Google, LinkedIn, Apple) im Rahmen der Datenschutzerklärung sowie unmittelbar im Anmeldeprozess durch FairUp informiert.

(7) FairUp verwendet technische Mittel zur Protokollierung von Nutzungsvorgängen (z. B. Logdaten, Zugriff auf Inhalte) ausschließlich zur Analyse der Systemnutzung, Fehlererkennung und Plattformoptimierung. Diese Daten werden nicht zur automatisierten Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO verwendet.

§ 9a Nutzung anonymisierter und aggregierter Daten

(1) FairUp ist berechtigt, Daten, die im Rahmen der Nutzung der Plattform anfallen, in anonymisierter oder aggregierter Form zu verarbeiten und zu nutzen. Dies gilt insbesondere für:

  • Nutzungsstatistiken,
  • Performancekennzahlen von Events,
  • Interaktionsmuster,
  • technische Systemdaten,

sofern diese nicht mehr personenbezogen sind oder durch geeignete Maßnahmen anonymisiert wurden.

(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu eigenen Geschäftszwecken von FairUp, insbesondere zur:

  • Verbesserung der Plattform und ihrer Funktionen,
  • Entwicklung neuer Produkte und Dienste,
  • Durchführung von Markt-, Trend- und Verhaltensanalysen,
  • Erstellung branchenspezifischer Benchmarks.

(3) Eine Re-Identifizierung einzelner natürlicher Personen erfolgt nicht. FairUp verpflichtet sich, keine Rückschlüsse auf identifizierbare Einzelpersonen oder konkrete Veranstalter zu ziehen.

(4) Soweit erforderlich, wird FairUp dem Veranstalter auf Anfrage eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Anonymisierung zur Verfügung stellen.

§ 10 Analyse- und Reportingfunktionen

(1) FairUp bietet dem Veranstalter umfangreiche Analyse- und Reportingtools zur Auswertung von Events, Teilnehmern, Umsätzen und weiteren Leistungsdaten.

(2) Der Veranstalter nutzt diese Funktionen eigenverantwortlich und achtet auf datenschutzkonforme Verarbeitung.

(3) FairUp haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder Auswertung der Analysefunktionen entstehen.

§ 11 Haftung

(1) FairUp haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet FairUp nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) FairUp haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, soweit keine Kardinalpflichten oder grobe Fahrlässigkeit betroffen sind.

(5) Der Veranstalter stellt FairUp von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Pflichtverletzungen oder Rechtsverstößen durch den Veranstalter entstehen.

(6) Haftung bei Datenverlust und Ausfällen: Der Veranstalter ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen eigenständig durchzuführen und seine Daten vor Verlust oder Beschädigung zu schützen. FairUp haftet nicht für Datenverluste, Ausfälle oder Schäden, die durch unzureichende Sicherungsmaßnahmen des Veranstalters oder durch Fehler bei der Nutzung der Plattform entstehen, soweit diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FairUp zurückzuführen sind.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für eine feste vertraglich geregelte Mindestlaufzeit ab Vertragsbeginn geschlossen. Während dieser Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um eine vertraglich vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht von einer Partei mit einer vertraglich vereinbarten Frist in Textform gemäß § 126b BGB gekündigt wird.

(3) Eine Kündigung ist ausschließlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Kündigungen zu anderen Zeitpunkten haben keine Wirkung.

(4) Die Kündigung ist in Textform an die E-Mail-Adresse kuendigung@fairup.dev, schriftlich an die Adresse von FairUp oder über das im Kundenbereich bereitgestellte digitale Kündigungsformular zu erklären. Der Zugang der Kündigung wird durch FairUp elektronisch bestätigt.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zum vereinbarten Ablauf unzumutbar ist (§ 314 BGB).

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Vertragspartei trotz schriftlicher Abmahnung nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • eine gesetzliche Regelung zwingend zur sofortigen Vertragsbeendigung berechtigt.

Eine außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der kündigenden Partei zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde, sofern nicht ausnahmsweise eine Fristsetzung unzumutbar ist. Die Kündigung bedarf der Textform und ist unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erklären.

§ 13 Schutzrechte Dritter

(1) Der Veranstalter gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

(2) Für Ansprüche Dritter, die aufgrund der Verletzung von Schutzrechten gegen FairUp geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter FairUp von allen daraus entstehenden Schäden, Kosten und Aufwendungen frei.

§ 14 Gewährleistung

(1) FairUp gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erfüllt.

(2) Mängel sind vom Veranstalter unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. FairUp wird nach eigener Wahl den Mangel beheben oder eine gleichwertige Ersatzlösung bereitstellen.

(3) Gewährleistungsansprüche des Veranstalters verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Bereitstellung der Leistung, sofern kein arglistig verschwiegener Mangel vorliegt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (§ 438 Abs. 3 BGB).

(4) Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Handhabung, nicht genehmigte Änderungen durch den Veranstalter oder Dritte oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangten nicht öffentlich bekannten Informationen („vertrauliche Informationen") vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für technische, geschäftliche, strategische oder personenbezogene Informationen, einschließlich Plattforminhalte, Preismodelle, Nutzungsdaten und Sicherheitskonzepte.

(2) Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern, Beratern oder Erfüllungsgehilfen offengelegt werden, die zur Durchführung dieses Vertrages notwendigerweise Zugang zu diesen Informationen haben, und die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Parteien verpflichten sich, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen den unbefugten Zugriff zu verhindern.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder danach ohne Vertragsverstoß allgemein bekannt werden,
  • dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein,
  • von Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht übermittelt wurden,
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

(4) Die Vertraulichkeitspflichten gelten über die Beendigung dieses Vertrages hinaus für einen Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine längere gesetzliche oder vertragliche Pflicht besteht.

(5) Unabhängig davon bleiben gesetzliche Vertraulichkeitspflichten, etwa nach dem Datenschutzrecht, Geschäftsgeheimnisgesetz oder Berufsrecht, unberührt.

§ 16 Nutzungsrechte

(1) FairUp gewährt dem Veranstalter ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht zur Nutzung der Plattform gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.

(2) Der Veranstalter bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an seinen eigenen Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Logos), die er auf der Plattform einstellt.

(3) Der Veranstalter räumt FairUp das einfache Recht ein, diese Inhalte für den Betrieb der Plattform zu speichern, zu verarbeiten und anzuzeigen.

§ 17 Datensicherung und Wiederherstellung

(1) Der Veranstalter ist allein verantwortlich für die regelmäßige Sicherung seiner Inhalte, Daten und Konfigurationen, die er über die FairUp-Plattform verarbeitet oder speichert. Dies umfasst insbesondere sämtliche Inhalte, Teilnehmerdaten, Kommunikationsdaten und Exporte, die für die Wiederherstellung im Fall eines Datenverlusts erforderlich sind.

(2) FairUp stellt die Plattform im Rahmen der vertraglich vereinbarten Systemverfügbarkeit betriebsbereit zur Verfügung. Die Sicherstellung der technischen Infrastruktur und der allgemeine Plattformbetrieb (z. B. Serververfügbarkeit, Netzwerkanbindung) obliegen FairUp.

(3) FairUp bietet keine individuellen Backups, Wiederherstellungsservices oder archivierten Datenbestände für spezifische Veranstalterinhalte an, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Eine Haftung für Datenverluste, die auf das Fehlen eigener Datensicherungen des Veranstalters zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FairUp.

(4) Sofern die Wiederherstellung von Daten aus allgemeinen technischen Logs oder Systemdaten möglich ist, erfolgt dies nach billigem Ermessen und ohne Rechtsanspruch.

§ 18 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch unvorhersehbare, von der Partei nicht zu vertretende Ereignisse (höhere Gewalt) verursacht werden, z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien oder behördliche Eingriffe.

(2) Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

§ 19 Änderungen der Leistungen

(1) FairUp ist berechtigt, die Plattform sowie einzelne Funktionen im Rahmen des technischen Fortschritts oder zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit oder Sicherheit weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu ändern. Unwesentliche Änderungen, die zu keiner Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten Leistungen führen, gelten als vertragsgemäß und bedürfen keiner gesonderten Zustimmung des Veranstalters.

(2) Wesentliche Änderungen, die den Leistungsumfang der Plattform erheblich einschränken oder wirtschaftlich nachteilig für den Veranstalter sind, werden diesem mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Veranstalter ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.

(3) Die Kündigung nach Abs. 2 bedarf der Textform. Erfolgt keine Kündigung bis zum Wirksamwerden der Änderung, gelten die Änderungen als genehmigt.

(4) Gesetzliche oder regulatorisch erforderliche Anpassungen (z. B. aufgrund DSGVO, Steuervorschriften oder sicherheitsrelevanter Vorgaben) können von FairUp auch kurzfristig vorgenommen werden, sofern sie zur rechtmäßigen Fortführung des Dienstes erforderlich sind. In diesem Fall besteht kein Sonderkündigungsrecht.

(5) Änderungen, die ausschließlich neue Funktionen betreffen oder Verbesserungen ohne Einschränkungen der bisherigen Nutzung darstellen, berechtigen nicht zur Kündigung und gelten als Leistungsfortentwicklung.

§ 20 Einsatz von Subunternehmern

FairUp ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. FairUp bleibt gegenüber dem Veranstalter verantwortlich für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von FairUp.

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